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Gab Bielefeld, Solidarität

Beschäftigung & Ausbildung

Durch Beschäftigung in unseren täglichen betriebsnahen Arbeitsprozessen erhalten langzeitarbeitslose Menschen eine neue Perspektive. Sie werden in vielseitigen Tätigkeitsbereichen von unseren Fachleuten angeleitet und sozialpädagogisch begleitet. Für viele bedeutet das, nach langer Arbeitslosigkeit endlich wieder eine Chance zu bekommen, die eigenen Fähigkeiten neu zu erproben, Selbstvertrauen wieder aufzubauen und soziale Kontakte neu zu knüpfen.
Für alle ein Stück sozialer Teilhabe, für manche aber auch ein Schritt der Annäherung an den ersten Arbeitsmarkt.

Sozial benachteiligte junge Menschen unterstützen wir bei der Suche nach einer Ausbildungsperspektive.
In unserer Betriebskantine bieten wir selbst die Ausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter an, im Solidarshop Brackwede zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel bzw. zur Verkäuferin/zum Verkäufer.
Auszubildende, die wegen in ihrer Person liegender Gründe keinen Ausbildungsplatz finden konnten, vermitteln wir in Kooperationsbetriebe. Wir unterstützen sie während der Ausbildung mit individuellem Stütz- und Förderunterricht und mit sozialpädagogischer Begleitung.

Arbeitsgelegenheiten
Einen schnellen Überblick über unsere Beschäftigungsangebote im Bereich der sog. „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) finden Sie - zusätzlich zu den Projektbeschreibungen unter „Beschäftigung & Ausbildung“ und „Läden“ - in unserem Blätterkatalog.

→ Zum Blätterkatalog

Förderungen

Die verschiedenen Formen öffentlich geförderter Beschäftigung, die integrative/kooperative Ausbildung (BaE), Qualifizierungsangebote und Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden gefördert mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds, der Agentur für Arbeit Bielefeld, des Jobcenter Arbeitplus Bielefeld sowie mit kommunalen Mitteln über die Regionale Personalentwicklungsgesellschaft mbH (REGE).

AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt. Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden. Die Zulassungserfordernisse gelten für alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen. Die GAB Bielefeld ist nach AZAV durch die DEKRA zertifiziert.