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Ihre Meinung ist gefragt: Onlineumfrage zu Sanktionen im SGB II

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen - und bittet um Ihre Unterstützung.

Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen. Tacheles e.V. hat sich daher entschlossen, diese Umfrage durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen.

Zielgruppen der Umfrage sollen sein:

  • Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen, 
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
  • Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder eines anderen Sozialleistungsträgers

Die Ergebnisse der Umfrage will Tacheles e.V. in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.1.2019 einbringen.

Die Umfrage ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.

Die Umfrage ist ab sofort (31.12.) bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet.

Wir unterstützen die Umfrage und bitten, rege daran teilzunehmen, die Umfrage weiter bekannt zu machen und zur Teilnahme aufzufordern.

Auf diese Weise können Sie konkret Ihre Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.

Hier nun der Link zu der Onlineumfrage: https://www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage

Die Ergebnisse der Umfrage können ein kleinwenig die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige Änderungen beim Gesetzgeber beeinflussen.